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Wichtige Informationen

Sommer 2026 - Das solltest du beachten

Allgemeine Informationen

  • Für den Kauf der mySummercard und der myLiftcard wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
  • Wichtig für alle Inhaber der mySummercard 2025: die Karte vom Vorjahr mitbringen - sie wird aufgeladen und weiterverwendet. Für die Neuausstellung wird ein Unkostenbeitrag von 10 € berechnet. 
  • Aus Sicherheitsgründen behalten sich die einzelnen Einrichtungen das Recht vor, bei Erreichen der Höchstkapazität oder zur Gewährleistung anderer einschlägiger Sicherheitsvorgaben den Einlass vorübergehend zu verwehren.
  • Aktuelle Informationen und Nutzungsregeln siehe hier und auf den Webseiten der teilnehmenden Freizeiteinrichtungen
  • Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Struktur- und Nutzungsregeln (Verstoß gegen die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Hausordnung der jeweiligen Partner) behalten wir uns das Recht vor, die Karte ohne Anspruch auf Rückerstattung zu sperren bzw. zurückzunehmen.

Informationen zu den Familienkarten

  • Meldeamtliche Familie mit max. 2 Erwachsenen und unbeschränkter Anzahl von Kindern, welche zwischen 01.01.2005 und 31.12.2019 geboren sind.
  • Wenn Familienmitglieder in unterschiedlichen Gemeinden ansässig sind, dann ist ausschlaggebend, in welcher Gemeinde die Mehrheit der Mitglieder der Familienkarte den Wohnsitz hat.
  • Die Eltern, welche aus dem Familienbogen hervorgehen, können evtl. durch erwachsene Kinder und/oder Großeltern „ersetzt“ werden.
  • Voraussetzung für die Anwendung der Verkaufspreise für die Familienkarten ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises mit Foto für jedes Familienmitglied.

Für eine Familienkarte NICHT ZULÄSSIG:

  • Großeltern mit ihren Enkelkindern aus unterschiedlichen meldeamtlichen Familien (Cousinen)
  • Eintragung einer Person bei verschiedenen Familienkarten
Bist du dabei?